Verkehrssicherungspflicht
Der Eigentümer einer Immobilie ist verpflichtet, regelmäßig zu kontrollieren, dass von seiner Immobilie keine Gefahren für Dritte ausgehen. Dies bedeutet, dass Wege, Treppen, Dächer und andere potenziell gefährliche Bereiche überprüft und gesichert werden müssen. Kommt es aufgrund einer Vernachlässigung dieser Pflicht zu einem Unfall, kann der Eigentümer haftbar gemacht werden.
Beispiele:
Ein Gehweg vor dem Haus wird im Winter nicht geräumt und gestreut, wodurch jemand ausrutscht und sich verletzt.
Ein loses Dachziegel fällt herunter und beschädigt ein geparktes Auto oder verletzt eine Person.