Ja, in der Inventarversicherung können verschiedene Ausschlüsse gelten, die je nach Versicherungsgesellschaft und Versicherungspolice variieren können. Typische Ausschlüsse könnten umfassen:
Krieg und atomare Gefahren: Schäden, die direkt oder indirekt durch Kriegshandlungen oder atomare Ereignisse verursacht werden.
Vorsätzliche Handlungen: Schäden, die vorsätzlich durch den Versicherungsnehmer oder autorisierte Personen verursacht wurden.
Naturkatastrophen: Bestimmte Naturereignisse wie Erdbeben, Überschwemmungen oder Erdrutsche können als Ausschlüsse gelten, es sei denn, sie sind ausdrücklich in der Police eingeschlossen.
Grobe Fahrlässigkeit: Schäden, die durch grob fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers verursacht wurden, können möglicherweise nicht abgedeckt sein.
Nicht autorisierte Nutzungen: Schäden, die durch die Nutzung des versicherten Inventars in einer nicht autorisierten Weise entstehen.
Es ist wichtig, die Versicherungspolice genau zu prüfen, um die spezifischen Ausschlüsse zu verstehen und gegebenenfalls zusätzliche Deckungen zu vereinbaren, die Ihren Bedürfnissen entsprechen. Ein Versicherungsmakler wie TUG kann dabei helfen, die richtige Versicherungspolice zu finden, die die wesentlichen Risiken abdeckt und die Ausschlüsse klar definiert.