Betriebliche Krankenversicherung

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Das Wichtigste in Kürze

Gruppenversicherung durch den Arbeitgeber

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine spezielle private Krankenzusatzversicherung, die als Gruppenversicherung gestaltet ist. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer der Arbeitgeber ist, während die einzelnen Mitarbeiter die versicherten Personen sind.

Modelle und Finanzierung

Es gibt drei Formen der bKV: Die obligatorische bKV, bei der der Arbeitgeber die Beiträge vollständig übernimmt, die fakultative bKV, bei der die Mitarbeiter die Beiträge selbst zahlen, und eine gemischte Form, bei der der Arbeitgeber die Grundbeiträge zahlt und die Mitarbeiter zusätzliche Leistungen auf eigene Kosten hinzufügen können.

Kostenfaktoren und Mindestgröße

Die Höhe der Beiträge zur bKV variiert je nach gewähltem Versicherungsunternehmen und Tarif. Die Kosten hängen auch von der Mitarbeiterzahl, dem Durchschnittsalter der Belegschaft und dem Tätigkeitsbereich des Unternehmens ab. Eine bKV ist bereits ab einer Betriebsgröße von fünf Mitarbeitern möglich.

Mit uns die ideale betriebliche Krankenversicherung finden

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ermöglicht Unternehmen, ihren Mitarbeitern wertvollen Versicherungsschutz durch private Krankenversicherungen zu bieten. Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag mit privaten Krankenversicherungen ab und wählt passende Tarife aus oder stellt eine Auswahl bereit. Um von vergünstigten Tarifen und vereinfachten Gesundheitsprüfungen zu profitieren, müssen bestimmte Voraussetzungen wie eine vorgegebene Mitarbeiterquote oder eine Mindestanzahl von versicherten Mitarbeitern erfüllt sein.

Warum ist eine betriebliche Krankenversicherung wichtig?

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist besonders wichtig, da es immer schwieriger wird, Fach- und Führungskräfte zu gewinnen und zu binden. Mit einer alternden Belegschaft steigen die krankheitsbedingten Ausfallzeiten und Kosten. Gleichzeitig werden die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) trotz höherer Beitragssätze reduziert, was zu längeren Genesungs- und Ausfallzeiten führt und die Lohnnebenkosten erhöht. Eine bKV verbessert die Gesundheitsversorgung der Mitarbeiter, reduziert Ausfallzeiten und steigert die Attraktivität des Unternehmens.
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Vorteile der Betrieblichen Krankenversicherung

Erhöhte Arbeitgeberattraktivität: Verbessert das Unternehmensimage auf dem Arbeitsmarkt.
Fachkräftegewinnung und Mitarbeiterbindung: Unterstützt die Rekrutierung und Bindung von qualifizierten Mitarbeitern.
Alternative zur Gehaltserhöhung: Bietet eine sinnvolle Ergänzung oder Alternative zu direkten Gehaltserhöhungen.
Reduzierung von Ausfallzeiten: Verringert Krankheitsausfälle und die damit verbundenen Kosten.
Produkt- und Tarifwahl: Der Arbeitgeber hat die Freiheit, den Anbieter und die Tarifoptionen auszuwählen.
Steuerliche Vorteile: Beiträge können oft als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Einfache Implementierung und Verwaltung: Im Vergleich zu anderen Zusatzleistungen ist die bKV leicht umzusetzen und zu verwalten.

Wichtige Leistungen

Seh- und Hörhilfen: Kostenbeteiligung an Brillen, Hörgeräten und augenärztlichen Untersuchungen.
Krankentagegeld: Auszahlung von Krankentagegeld zur Absicherung von Einkommensverlusten bei längeren Krankheitsausfällen.
Vorsorgeuntersuchungen: Erstattung von Vorsorgeuntersuchungen und Check-Ups zur frühzeitigen Erkennung von Gesundheitsproblemen.
Zahnersatz und Zahnprophylaxe: Übernahme von Kosten für Zahnersatz und Zahnreinigungen, oft besser als bei gesetzlichen Krankenkassen.
Schutzimpfungen: Erstattung von Impfungen, auch wenn sie nicht von der STIKO empfohlen sind.

Optionale Leistungen

Pflegezusatzversicherung: Übernahme von zusätzlichen Pflegekosten ab Pflegegrad 1, inklusive häuslicher Pflege.
Care Management: Unterstützung bei der Gesundheitsvorsorge und Sensibilisierung am Arbeitsplatz, um Fehlzeiten zu reduzieren.
Psychotherapeutische und alternative Heilbehandlungen: Erstattung von Kosten für psychotherapeutische und alternative Heilbehandlungen.
Ein- oder Zweitbettzimmer im Krankenhaus: Option auf Einzel- oder Zweibettzimmer für mehr Privatsphäre und bessere Erholung während stationärer Aufenthalte.
Chefarztbehandlung im Krankenhaus: Möglichkeit, sich im Krankenhaus vom leitenden Arzt behandeln zu lassen.
Auslandsreisekrankenversicherung: Schutz bei Auslandsreisen, einschließlich Kostenübernahme für Behandlungen und Rücktransport.
Naturheilkunde: Erstattung von Kosten für alternative Heilmethoden.

Was deckt die betriebliche Krankenversicherung ab?

Die Gründe für eine betriebliche Krankenversicherung sind vielfältig und bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern wertvollen Versicherungsschutz durch private Krankenversicherungen zu bieten.
Ambulante Leistungen: Umfasst Sehhilfen, Naturheilverfahren, zahnärztliche Leistungen sowie Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, die sofort nutzbare und erlebbare Mehrwerte bieten.
Privatärztliche Leistungen im Krankenhaus: Ermöglicht die Inanspruchnahme privatärztlicher Leistungen im Krankenhaus für eine optimale medizinische Versorgung.
Entgeltfortzahlung bei längerer Krankheit: Sicherung des Einkommens bei längeren Krankheitsausfällen, um finanzielle Risiken abzufedern.
Präventionsmaßnahmen: Beinhaltet Vorsorgeuntersuchungen sowie Impfungen und Gesundheitskurse zur möglichen Senkung von Ausfallzeiten und Förderung der Gesundheit.

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Was deckt die betriebliche Krankenversicherung nicht ab?

Die Gründe für eine Berufsunfähigkeit sind vielfältig und umfassen körperliche sowie psychische Erkrankungen und Unfälle.
Vorsätzliche Krankheiten und Unfälle: Keine Leistungen für vorsätzlich verursachte Krankheiten und Unfälle sowie deren Folgen. Entziehungsmaßnahmen und -kuren sind ebenfalls ausgeschlossen, außer bei der ersten stationären Entziehungsmaßnahme mit schriftlicher Zusage.
Kur- und Sanatoriumsbehandlung: Keine Leistungen für Kur-, Sanatoriumsbehandlungen und gesetzliche Rehabilitationsmaßnahmen, außer der Tarif sieht es vor.
Behandlungen durch nahe Angehörige: Keine Leistungen für Behandlungen durch Ehegatten, Lebenspartner, Eltern oder Kinder, außer nachgewiesene Sachkosten.
Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung: Keine Leistungen für Unterbringung aufgrund von Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung.
Ausschluss von bestimmten Leistungserbringern: Keine Leistungen für Behandlungen durch ausgeschlossene Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Krankenanstalten, Hebammen, Entbindungspfleger und Psychotherapeuten.
Kriegsereignisse und Wehrdienstbeschädigung: Keine Leistungen für Krankheiten, Unfälle und Todesfälle durch Kriegsereignisse, außer bei ausdrücklicher Einschließung; Schutz bis zur Ausreise. Terroristische Anschläge ausgeschlossen.
Kosmetische Behandlungen: Keine Leistungen für ästhetisch-kosmetische Behandlungen, die nicht medizinisch notwendig sind.

Experten-Tipp: Flexible Gruppenverträge bei der Betrieblichen Krankenversicherung

Als Arbeitgeber sind Sie nicht verpflichtet, die gesamte Belegschaft durch eine Betriebliche Krankenversicherung (bKV) abzusichern. Stattdessen können Sie gezielt Gruppenverträge für bestimmte Mitarbeitergruppen abschließen oder verschiedene Gruppenverträge für unterschiedliche Mitarbeiterkreise einrichten. Die Auswahl der Mitarbeiter sollte dabei auf objektiven Kriterien basieren, wie zum Beispiel der Dauer der Betriebszugehörigkeit oder der Zugehörigkeit zu bestimmten Gruppen wie Abteilungsleitern oder kaufmännischen Angestellten. Die Möglichkeit, Gruppenverträge abzuschließen, hängt von der Mindestanzahl der zu versichernden Mitarbeiter ab, die je nach Versicherungsanbieter variieren kann. Zudem muss der Vertrag für alle versicherten Personen gleichzeitig beginnen.
Dr. iur. Dennis Sturm, LL.M.
Geschäftsführer TUG GmbH
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Für welche Arbeitnehmer ist eine Betriebliche Krankenversicherung sinnvoll?

Eine Betriebliche Krankenversicherung (bKV) kann für verschiedene Gruppen von Arbeitnehmern sinnvoll sein:
Junge Arbeitnehmer: Erweiterte Gesundheitsvorsorge durch zusätzliche präventive Leistungen.
Familien und Eltern: Zusatzleistungen wie Kinderkrankenzusatzversicherungen und spezielle Familienleistungen.
Arbeitnehmer mit Vorerkrankungen: Bessere Absicherung durch erweiterte und spezialisierte Leistungen ohne Gesundheitsprüfung.
Ältere Arbeitnehmer: Erhöhte Gesundheitsvorsorge und günstigere Beiträge durch Gruppenverträge.
Berufstätige in stressigen oder körperlich belastenden Berufen: Gesundheitsmanagement und schneller Zugang zu medizinischen Leistungen.
Arbeitnehmer, die an alternativen Heilmethoden interessiert sind: Erweiterte Leistungen wie Osteopathie, Akupunktur oder Homöopathie.

Darum ist eine betriebliche Krankenversicherung so wichtig - Schadenbeispiele aus der Praxis

Versorgung nach Sportunfall durch die betriebliche Krankenversicherung
Schnelle Genesung nach Zahnerkrankung
Umfangreiche Versorgung nach Autounfall
Ein Mitarbeiter, der seit langem unter Rückenproblemen litt, stürzte beim Joggen und riss sich dabei mehrere Bänder im Knie, was ihn arbeitsunfähig machte. Doch dank der kürzlich abgeschlossenen betrieblichen Krankenversicherung konnte er einen Spezialisten für die notwendige Operation konsultieren. Ohne diese Versicherung jedoch wäre ihm der umfassende Schutz aufgrund seiner Vorerkrankungen verwehrt geblieben.
Eine Mitarbeiterin im Vertrieb leidet unter starken Zahnschmerzen, welche sich als Wurzelentzündung herausstellen. Doch dank der betrieblichen Krankenversicherung kann sie sofort einen Zahnspezialisten aufsuchen. Denn die Kosten für die Wurzelbehandlung und den anschließenden Zahnersatz werden von der Versicherung übernommen. Dadurch kann die Mitarbeiterin schnell wieder schmerzfrei arbeiten, ohne sich um die finanziellen Belastungen sorgen zu müssen.
Ein Außendienstmitarbeiter ist in einen schweren Autounfall verwickelt und erleidet dabei mehrere Knochenbrüche. Dank der betrieblichen Krankenversicherung werden die Kosten für die notfallmäßige stationäre Behandlung, inklusive wahlärztlicher Versorgung und Einbettzimmer, übernommen. Dadurch wird ihm eine optimale medizinische Betreuung ermöglicht, was zu einer schnelleren Genesung führt.

Warum eine betriebliche Krankenversicherung bei TUG Versicherungsmakler

Individuell angepasste Lösungen: Wir bieten maßgeschneiderte Versicherungspakete, die speziell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind. Dadurch erhalten Sie einen maßgeschneiderten Schutz, der genau auf Ihre Risiken und Anforderungen abgestimmt ist.
Persönliche Betreuung: Als erfahrene Versicherungsmakler legen wir großen Wert auf persönliche Beratung und Unterstützung. Wir helfen Ihnen bei der Auswahl der richtigen Versicherung und unterstützen Sie im Schadensfall effizient und zuverlässig.
Vertrauen und Transparenz: Bei TUG Versicherungsmakler bieten wir transparente und faire Versicherungslösungen. Wir legen Wert auf Integrität und vertrauensvolle Zusammenarbeit, damit Sie sich auf Ihr Unternehmen konzentrieren können.
Schnelle und unkomplizierte Schadenabwicklung: Durch kurze Entscheidungswege bearbeitet TUG Schadenfälle effizient. Wir stehen Ihnen schnell zur Seite und lösen Anliegen zügig und professionell, um Ihre Mitarbeiter optimal zu unterstützen.
Individuell angepasste Lösungen: Wir bieten maßgeschneiderte Versicherungspakete an, die speziell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind. Somit erhalten Sie einen maßgeschneiderten Schutz, der genau auf Ihre Risiken und Anforderungen abgestimmt ist.
Juristisches und fachkompetentes Wissen: Dank der Unterstützung der TUG Versicherungsmakler erhalten Kunden Zugang zu juristisch fundiertem und fachkompetentem Wissen. Unser Team steht daher bei allen Fragen und Herausforderungen kompetent zur Seite, um somit eine umfassende Betreuung sicherzustellen.

Häufig gestellte Fragen zur betrieblichen Krankenversicherung

Wer ist bei einer arbeitgeberfinanzierten Betrieblichen Krankenversicherung Vertragspartner?

Bei einer arbeitgeberfinanzierten Betrieblichen Krankenversicherung (bKV) sind die Hauptvertragspartner typischerweise:

Der Arbeitgeber: Der Arbeitgeber schließt den Versicherungsvertrag mit der Versicherungsgesellschaft ab und trägt die Beiträge für die bKV.

Die Versicherungsgesellschaft: Diese bietet die bKV-Produkte an und übernimmt die Versicherungsleistungen.

Die Arbeitnehmer sind die Begünstigten der bKV, da sie durch die Versicherungsschutz von der bKV profitieren, auch wenn sie nicht direkt Vertragspartner sind. Der Arbeitgeber ist also der Hauptansprechpartner für die Versicherungsgesellschaft, und die Versicherung stellt ihre Leistungen den Mitarbeitern zur Verfügung.

Welche Vorteile bietet die bKV für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Arbeitgeber profitieren von reduzierten Fehlzeiten und erhöhter Produktivität, während Arbeitnehmer umfangreiche Gesundheitsvorsorge und bessere Behandlungen genießen. Dies alles geschieht zu besonders günstigen Beiträgen.

Können Familienangehörige mitversichert werden?

Ja, sowohl für die Geschäftsführung als auch für die Belegschaft können Familienangehörige mitversichert werden, entweder über die arbeitgeberfinanzierte bKV oder durch einen zusätzlichen Gruppenvertrag.

Die Mindestanzahl variiert: Von einer Person bis zu 20 Personen. Bei größeren Firmen können es auch nur 25% der Belegschaft sein.

Muss die gesamte Belegschaft abgesichert werden?

Nein, nur die Mindestteilnehmerzahl für den Gruppenvertrag muss erfüllt sein. Ansonsten können Einzelverträge abgeschlossen werden, die möglicherweise Gesundheitsfragen beinhalten.

Was passiert beim Ausscheiden eines Mitarbeiters?

Beim Ausscheiden eines Mitarbeiters aus dem Unternehmen endet in der Regel der Versicherungsschutz der Betrieblichen Krankenversicherung (bKV), da dieser an das Arbeitsverhältnis gebunden ist. Einige Verträge bieten jedoch die Möglichkeit, den Versicherungsschutz privat fortzusetzen. Der Arbeitgeber stellt die Beitragszahlungen ein und informiert die Versicherungsgesellschaft über das Ausscheiden des Mitarbeiters. Offene Leistungsansprüche müssen geklärt werden, und der ausgeschiedene Mitarbeiter sollte sich über mögliche Fortführungsmöglichkeiten informieren.

Gibt es Gesundheitsfragen bei der Betrieblichen Krankenversicherung?

Bei Arbeitgeberbeteiligung gibt es meist keine oder nur sehr wenige Gesundheitsfragen. Bei rein arbeitnehmerfinanzierter bKV können jedoch umfassendere Fragen gestellt werden.

Erfährt mein Arbeitgeber von meinem Gesundheitszustand?

Nein, sensible Gesundheitsdaten werden nur zwischen dem Versicherungsanbieter und dem Versicherungsnehmer ausgetauscht und nicht an den Arbeitgeber weitergegeben.

Müssen alle Mitarbeiter die gleiche Absicherung bekommen?

Nein, der Arbeitgeber kann festlegen, welche Absicherung für wen gilt, basierend auf objektiven Kriterien wie Firmenzugehörigkeit oder Funktion.

Sind die Beiträge absetzbar?

Ja, die Beiträge zur arbeitgeberfinanzierten bKV sind Betriebsausgaben und können die Sozialversicherungsabgaben sowie Gewerbe- und Körperschaftssteuer senken.

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